Schwerpunktbereich 3

Unternehmen und Wettbewerb

Der Schwerpunktbereich 3 – „Unternehmen und Wettbewerb“ besteht faktisch aus zwei Modulen mit jeweils spezifischen, wenn sich auch zum Teil überschneidenden Vorlesungsprogrammen („Unternehmensrecht“ und „Grüner Bereich“). Es wird empfohlen, sich grundsätzlich für eines der Module zu entscheiden und nur Vorlesungen aus dem Vorlesungsprogramm dieses Moduls zu belegen, um eine sinnvolle Vertiefung im Wirtschaftsrecht zu erreichen. Von dieser Empfehlung bleibt selbstverständlich die Möglichkeit unberührt, die Vorlesungen aus den Vorlesungsprogrammen beider Module zu kombinieren, sei es nach freier Wahl, sei es nach eingehender Beratung. Darüber hinaus kann in jedem Modul über den Erwerb der Schwerpunktbereichsprüfung hinaus ein Qualifikationsnachweis erworben werden (Intensivkurszertifikate).

Modul „Unternehmensrecht“

Lehrveranstaltungen des Moduls „Unternehmensrecht“

Wintersemester

Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:

  • Gesellschaft in der Krise und Insolvenz (mit VAK)
  • Internationales und Europäisches Gesellschaftsrecht (mit VAK)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (mit VAK)
  • Kapitalmarkt- und Übernahmerecht (mit VAK)
  • RUBLaw-Active: Unternehmensrecht (mit VAK)

Im Wintersemester 2024/2025 sind die folgenden Veranstaltungen geplant:

  • Vorlesung: Kapitalgesellschaftsrecht (mit VAK)
  • Vorlesung: Kapitalmarktrecht (mit VAK)
  • Vorlesung: RUBLaw-Active: Unternehmensrecht (mit VAK; auch SPB 1)
  • Examensseminar: Kartellrecht
Sommersemester

Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:

  • Kartellrecht (mit VAK)
  • Konzern- und Umwandlungsrecht (mit VAK)
  • Recht des Unternehmenskaufs (mit VAK)
  • Unternehmensfinanzierung/Unternehmensnachfolge (mit VAK)

Im Sommersemester 2024 finden die folgenden Veranstaltungen statt:

  • Vorlesung: Kartellrecht (mit VAK)
  • Vorlesung: Konzern- und Umwandlungsrecht (mit VAK)
  • Vorlesung: Rechts des Unternehmenskaufs (mit VAK; auch SPB 1)
  • Vorlesung: Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen als Praxisplanspiel (mit VAK; auch SPB 1)
  • Vorlesung: Finanzmarktaufsicht (mit VAK)
  • Nur für SPO 2011: Vorlesung: Recht der öffentlichen Versorgung – Energierecht II (mit VAK; auch SPB 5)
  • Examensseminar: Gesellschaftsrecht
  • Examensseminar: Kapitalgesellschaftsrecht
  • Examensseminar: Kapitalmarktrecht

Weitere Informationen

Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte

Das Modul „Unternehmensrecht“ wird von

  • Herrn Hon.-Prof. Dr. Andreas Frieser und
  • Herrn Hon.-Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M.

unterstützt.

Karriere/Mentoring

Die Dozent(inn)en des Moduls „Unternehmensrecht“ stehen Ihnen mit einer individuellen Beratung und einem breiten Praxisnetzwerk mit Rat und Tat zur Seite, was Praktika (Studierende), Workshops (1. Staatsexamen), Wissenschaftliche Tätigkeit (1. Staatsexamen) oder Referendariatsstationen angeht. Sie helfen Ihnen, die Rechtsanwaltskanzlei bzw. das Unternehmen zu finden, die bzw. das zu ihrem Profil passt, und stellen Ihnen gern einen Kontakt zu einem Ansprechpartner her. Sie bieten überdies an, bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen zu unterstützen.

Merkblatt zur Anfertigung der häuslichen Arbeit

Intensivkurszertifikat „Unternehmensrecht“

Das Modul „Unternehmensrecht“ bietet die Möglichkeit, über den Erwerb der Schwerpunktbereichsprüfung hinaus einen Qualifikationsnachweis im Gesellschaftsrecht zu erwerben, mit dem Studierende des Schwerpunktbereichs über das Pflichtfachprogramm hinausgehende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet belegen können, um ihre späteren Bewerbungschancen bei Unternehmen und Wirtschaftsrechtskanzleien in diesem praxisrelevanten Bereich zu erhöhen.

Die Erteilung des Qualifikationsnachweises setzt voraus, dass neben zwei Vorlesungsabschlussklausuren und dem Examensseminar (Schwerpunktbereichsprüfung) drei weitere Klausuren (Zusatzklausuren) erfolgreich absolviert werden. Diese Leistungsnachweise müssen in der – auch für die staatliche Pflichtfachprüfung relevanten – Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht und im Übrigen wahlweise in den übrigen Vorlesungen des Moduls „Unternehmensrecht“ erbracht werden.

Die Anmeldung zu den Zusatzklausuren erfolgt formlos über die beteiligten Lehrstühle; das Intensivkurszertifikat wird bei Vorlage aller Leistungsnachweise durch den Lehrstuhl Prof. Dr. Lohse ausgestellt.

Modul „Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Recht“ (Grüner Bereich)

Lehrveranstaltungen des Moduls „Grüner Bereich“

Wintersemester

Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:

  • Datenschutzrecht (mit VAK)
  • Immaterialgüterrecht oder Urheberrecht und/oder Gewerblicher Rechtsschutz (mit VAK)
  • Immaterialgüterrecht aus ökonomischer Sicht (mit VAK)

Im Wintersemester 2024/2025 sind die folgenden Veranstaltungen geplant:

  • Vorlesung: Gewerblicher Rechtsschutz (mit VAK)
  • Vorlesung: Urheberrecht (mit VAK)
  • Examensseminar: Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht
Sommersemester

Regelmäßig werden die folgenden Vorlesungen angeboten:

  • Datenschutzrecht für Unternehmen (mit VAK)
  • Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht (mit VAK)
  • Europäisches Vertragsrecht (mit VAK)
  • Europäisches Vertragsrecht aus ökonomischer Sicht (mit VAK)
  • Kartellrecht (mit VAK)
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (mit VAK)

Im Sommersemester 2024 finden die folgenden Veranstaltungen statt:

  • Vorlesung: Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht (mit VAK)
  • Vorlesung: Kartellrecht (mit VAK)
  • Vorlesung: Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (mit VAK)
  • Examensseminar: Immaterialgüterrecht

Weitere Informationen

Hauptamtliche Professoren

Das Modul „Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Sicherheit“ wird von

verantwortet.

Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte

Das Modul „Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Sicherheit“ wird von

  • Herrn Hon.-Prof. RA Dr. Thorsten B. Behling,
  • Herrn NotAss. Dr. Frank Rosenkranz und
  • Herrn RA Dr. Benedikt Schneiders, LL.M.

unterstützt.

Karriere/Mentoring

Auch im Modul „Grüner Bereich“ unterstützen die Dozent(inn)en des Moduls Sie durch individuelle Beratung, Vermittlung von Praktikumsplätzen oder Referendariatsstationen sowie durch Hinweise auf weitere praxisbezogene Veranstaltungen. Sprechen Sie uns gerne wegen Ihrer individuellen Anliegen an – es gibt viele spannende Tätigkeitsfelder im „Grünen Bereich“.

Ansprechpartner

Intensivkurszertifikat im Modul „Grüner Bereich“

Über das Pflichtfachprogramm hinaus bietet das Modul „Grüner Bereich“ in Zusammenarbeit mit dem Horst Görtz Institut für IT-Sicherheit (HGI) engagierten Studierenden die Möglichkeit, einen besonderen Akzent im „Grünen Bereich“ zu setzen. Durch die Teilnahme an zusätzlichen Wahlveranstaltungen können die Teilnehmer des Intensivkurses Kenntnisse in den Bereichen des Geistigen Eigentums, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erlangen.

Neben dem erfolgreichen Bestehen des Schwerpunktbereiches sind drei weitere Leistungsnachweise zu erwerben, um den Intensivkurs erfolgreich abzuschließen. Dabei sind die Fächer Immaterialgüterrecht (Urheberrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz) und eine Vorlesung zur IT-Sicherheit aus dem jeweiligen Angebot des HGI zwingend abzudecken, weitere Vorlesungen können die Teilnehmer nach eigener Auswahl aus dem „Grünen Bereich“ belegen. Die so zusätzlich erlangte Qualifikation wird den Studenten durch ein Zertifikat bescheinigt.

Die Anmeldung zu den Zusatzklausuren erfolgt formlos über die beteiligten Lehrstühle; für das Ausstellen des Intensivkurszertifikats ist der Lehrstuhl Prof. Dr. Schaub zuständig.